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Oktober 2013

Asylrecht: Mit 13.492 Erstanträgen war die Russische Föderation Hauptherkunftsland im bisherigen Berichtsjahr 2013. (BAMF)

Nach dem Bericht des Bundesamtes wurden im bisherigen Berichtsjahr 2013 74.194 Asylerstanträge gestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 40.201 Erstanträge, was einen Zuwachs von 84,6 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im bisherigen Jahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 25,9 Prozent auf 11.131 Folgeanträge. Damit gingen im Jahr 2013 insgesamt 85.325 Asylanträge beim BAMF ein. Die Gesamtschutzquote liegt bei 27,4 Prozent (15.133 positive Entscheidungen von insgesamt 55.286).

Der Vergleich der Entscheidungszahlen unter den Top-Ten-Herkunftsländern im bisherigen Jahr 2013 zeigt einen überproportional hohen Anteil an positiven Entscheidungen (Anerkennungen als Asylberechtigte, Flüchtlingsschutz gem. § 60 Abs. 1 AufenthG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 AufenthG) bei Syrien (95 Prozent), Somalia (59,3 Prozent), Iran (55,5 Prozent) sowie Irak (54,6 Prozent).

 

September 2013

Integrationskurs (§ 43 AufenthG)

Auf der Internetseite des BAMF können die wichtigsten Antragsformulare für die Teilnahme am Integrationskurs herunterladen werden.

Das BAMF erklärt, dass die Verpflichtung zur Teilnahme nach § 44 AufenthG besteht, wenn insbesondere der/die Betroffene sein/ihr Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 bekommen hat und sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen kann. Der Integrationskurs ist zwar kostenpflichtig, die Teilnehmer werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bekommen. Sie können auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwer fällt.

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